Wie kann ich helfen?

Unterhaltsassistenz für Behörden und kommunale Dienste

Mehrjährige praktische Erfahrung im Umgang mit dem altrechtlichen sowie dem revidierten Unterhaltsrecht im Auftrag der Behörden sowie die vertiefte Auseinandersetzung mit der Rechtssprechung und Lehre bilden das Fundament, um Sie bei der Regelung des Kinderunterhaltes kompetent und effizient unterstützen zu können. 

 

Die Methodik besteht in der Umsetzung der vom Bundesgericht bestätigten Lebenskostenmethode mit Überschussverteilung anhand des von Herrn Daniel Bähler und Frau Prof. Dr. Annette Spycher entwickelten Instrumentes.

 

Sie haben die Wahl unsere Zusammenarbeit wie folgt zu bestimmen: 

 

  • Individuelle Begleitung der Fachpersonen bei der Ausarbeitung von Unterhaltsregelungen; gemeinsame Fallbesprechungen, Unterstützung in der Lösungsfindung bei komplexen Sachverhalten


  • Schulung der Fachpersonen im Umgang mit dem revidierten Unterhaltsrecht; individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Schulungen, Sie bestimmen Umfang und Schwerpunkt


  • Übernahme des Dossiers; selbstständige Fallbearbeitung vom ersten Gespräch über den Abschluss einer Vereinbarung bis zum Genehmigungsantrag an die zuständige Behörde


  • Interimistische Einsätze vor Ort– fallbezogen, temporär oder längerfristig zur Bewältigung anstehender Mandate


Entsprechen die obgenannten Möglichkeiten nicht Ihren Vorstellungen? Kein Problem, gerne können wir gemeinsam nach einer massgeschneiderten Lösung für Sie suchen. Kontaktieren Sie mich!

Unterhaltsassistenz für Privatpersonen

Ich erstelle als vermittelnde Person mit Fokus auf das Kindswohl in Zusammenarbeit mit den Eltern (ggf. mitsamt deren Vertretern) eine Vereinbarung und reiche sie der zuständigen Behörde zur Genehmigung ein. 
 
Sie stellen mir Ihre Unterlagen zu. Nach Sichtung der vorhandenen Unterlagen erarbeite ich einen Lösungsvorschlag, welchen ich Ihnen anlässlich eines gemeinsamen Gesprächs ausführlich vorstelle. Eventuelle Verbesserungen oder Korrekturen bringe ich im Nachgang an das Gespräch an. Falls notwendig kann ein weiteres Gespräch stattfinden, ein weiterer Austausch ist ebenfalls problemlos via E-Mail oder telefonisch möglich. Bei Einigkeit der Eltern reiche ich die Vereinbarung der zuständigen Behörde mit Antrag auf Genehmigung ein.


Weitere Dienstleistungen 

Meiner Funktion als Paternitätsbeauftragter der Stadt Bern verdanke ich vertiefte Kenntnisse in der gerichtlichen Regelung der Kinderbelange als Prozessbeistand gemäss Art. 308 Abs. 2 ZGB.

Vor diesem Hintergrund bin ich befähigt, Sie als Mandatsträger mit behördlichem Auftrag bei der Regelung der Kinderbelange bei Fachfragen zu komplexen Sachverhalten zu unterstützen. Folgend einige mögliche Voraussetzungen (nicht abschliessend):

 

  • Klagen mit internationalem Zusammenhang 

 

  • Klagen in Abwesenheit oder Unkenntnis des Aufenthaltes einer Partei 

 

  • Regelung der Verwandtschaftsverhältnisse zu Mutter und Vater bei einem nicht in der Schweiz geborenen Kind



Tarife

Beratung

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CHF 200.00 / Stunde, exkl. MwSt.

Schulung 

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CHF   750.00, exkl. MwSt. / Halber Tag
CHF 1'500.00, exkl. MwSt. / Ganzer Tag

Fallpauschale

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Nach Vereinbarung


Als Basis gelten die von den kantonalen Richtlinien vorgegebenen Abgeltungspauschalen für das Durchführen von Abklärungen im Hinblick auf die Vaterschafts- und Unterhaltsregelung.

Zum Beispiel Kanton Bern:
Verordnung über die Zusammenarbeit der kommunalen Dienste mit den Kindes- und  Erwachsenenschutzbehörden und die Abgeltung der den Gemeinden anfallenden Aufwendungen (ZAV)


Interimistische Einsätze vor Ort

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CHF 130.00 / Stunde, exkl. MwST.